Kleine
deutsche Sprachlehre

von

H. Bohm und W. Steinert.


Einunddreißigste Auflage.


Preis 25 Pfge.


Berlin, 1879.

Verlag von Theodor Kampffmeyer

Friedrichstr. 52/53.

(Zwischen Krausen- u. Schützenstr.)

Vorwort.

Das vorliegende Heft giebt eine gedrängte Zusammenstellung Alles dessen,was der Schüler wissen muß, wenn er dahin gelangen soll, seinerMuttersprache in Rede und Schrift mächtig zu sein.

Daß wir durch die befolgte Anordnung keinen Lehrgang geben wollten, istleicht ersichtlich. Es lag uns aber daran, den zu verarbeitenden Stoff,in übersichtlicher Weise zusammengestellt, den Kindern in die Hände zugeben, um dem Lehrer dadurch das zeitraubende Dictiren abzunehmen. Wirdürfen kaum befürchten, in Betreff der Anwendung des Heftchensmißverstanden zu werden. Die einzelnen §§. enthalten das in denUnterrichtsstunden gewonnene Resultat und müssen Eigenthum des Schülerswerden. — Es soll aber ihr Inhalt, so wie überhaupt jede sprachlicheForm, aus dem lebendigen Organismus der Sprache heraus entwickelt undnicht gegeben, der Unterricht also an das Lesebuch oder die Bildertafelgeknüpft werden. In dieser Weise angewendet, soll das Heft dem Schülerbei Wiederholungen so wie zur Uebung und Befestigung in den Formen derMuttersprache dienlich sein. Was im Rechnen das Einmaleins ist, das sindin der Sprache die einzelnen Formen derselben; sie müssen dem Schülerebenso geläufig sein wie jenes. Daher nach der Erkenntniß vielfacheUebung!

Obgleich wir der Ansicht sind, daß der Unterricht in der Orthographiemit dem ersten Leseunterricht beginnen und fortschreiten, und das Meistedurch das Auge erreicht werden müsse, so hielten wir es doch für nöthig,diejenigen Regeln aufzustellen, welche durchgreifend sind, undnamentlich den Schülern von Nutzen sein werden, die einenzusammenhangenden Unterricht nicht haben genießen können.

Die erste Veranlassung zur Herausgabe dieser Zusammenstellung ward unsdurch die wissenschaftlichen Sitzungen des Geselligen Lehrer-Vereins.

Indem wir für diese Anregung hiermit danken, erlauben wir uns zugleich,Demselben diese Arbeit zu geneigter Beurtheilung zu überreichen.

Berlin, den 30. April 1851.D. V.

Vorwort
zur einunddreißigsten Auflage.

Diese Auflage ist im Wesentlichen mit den vorangegangenen gleichlautend.Nur in betreff der Orthographie sind mit leiser Hand wiederum einigeAenderungen vorgenommen worden. So schwankend auch Einzelnes auf diesemGebiete bereits geworden ist, und so dringend auch eine bestimmteRegelung erscheint, so darf doch in einer Sprachlehre für dieVolksschule nur mit äußerster Vorsicht nach dieser Richtung hinvorgegangen werden. Neue Formen zu lehren, ist, — nach unserer Ansicht— der Volksschule erst dann gestattet, wenn dieselben in den meistenVolks Schul-Lesebüchern zu finden und von der Tagespresse aufgenommenworden sind.

Außerdem ist der in früheren Auflagen auf der letzten Seite befindlichezu §§ 5 und 6 gehörende

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