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ZWEITE, ERGÄNZTE AUFLAGE.
DUELL-CODEX.
VON
GUSTAV HERGSELL
K. K. HAUPTMANN i. E., DIRECTOR DER KÖNIGL. LANDES-FECHTSCHULEZU PRAG, RITTER DES KAISERL. OESTERREICH. FRANZ JOSEFS-ORDENS,DES KÖNIGL. SÄCHSISCHEN ALBRECHT-ORDENS I. CL., DES KÖNIGL.WÜRTTEMBERGISCHEN FRIEDRICH-ORDENS I. CL., DES SACHSEN ERNESTI-NISCHENHAUSORDENS I. CL., BESITZER DES HERZOGL. SACHSEN-COBURG-GOTHA’SCHENVERDIENST-ORDENS ERNST I. FÜR KUNST U. WISSENSCHAFT.
ZWEITE, ERGÄNZTE AUFLAGE.
MIT 7 TAFELN.
WIEN. PEST. LEIPZIG.
A. HARTLEBEN’S VERLAG.
1897.
Alle Rechte vorbehalten.
K. u. k. Hofbuchdruckerei Carl Fromme in Wien.
[V]
Das von meinen Schülern und vielen Freunden der Fechtkunstoft an mich gestellte Ersuchen, eine übersichtliche Zusammenstellungder Duellregeln zu verfassen und den Vorgang bei einem Ernstfallekurz und bündig zu schildern, hat mich bewogen, die Ergebnissemeiner Beobachtungen und meines Studiums über diesen Gegenstandin dem vorliegenden Werke niederzulegen.
Ich habe mich bei dieser Arbeit durch die Aufzeichnungendes Grafen Chatauvillard, seiner Mitarbeiter und Nachfolger, derenich gegebenenfalls Erwähnung thue, leiten lassen; ich habegetrachtet, die dort veröffentlichten Vorschriften, von denen einigedie Sache bloss streifen, für die gegenwärtigen Verhältnisse manchmalnicht mehr recht verständlich oder unvollendet sind, zu entwickeln,zu präcisiren und nach Möglichkeit zu vervollständigen.
Wenngleich in den Einzelnheiten veraltet, bieten die vonChatauvillard aufgestellten Regeln, Vorschriften und Ansichtendennoch ein unschätzbares Material, und werden von allen Männernvon Ehre respectirt, so lange nicht eine berufene Vereinigung vonEhrenmännern andere Vorschriften oder Gesetze verfasst.
Zu allen Zeiten bis in die letzten Jahre haben sich nichtwenig Schriftsteller der undankbaren Aufgabe bemächtigt, gegendie Nothwendigkeit und die Gebräuche des Duelles aufzutreten,indem sie das Duell von dem dreifachen Gesichtspunkte: der Vernunft,der Moral und der gesellschaftlichen Sitten, zu beleuchtenversuchten.
Von der Wahrheit des Satzes: „Es giebt nur ein Mittel, dasDuell abzuschaffen — man schaffe das Ehrgefühl ab” durchdrungen,[VI]habe ich bei der mir gestellten Aufgabe grundsätzlich alle Betrachtungenüber das Duell beiseite gelassen und mich darauf beschränkt,im I. Theile die Vorschriften oder Gesetze des Duelles zusammenzufassenund im II. Theile den Vorgang im Terrain beim Kampfeselbst, in logischer Reihenfolge zu schildern.
Nur ungern unterzog ich mich auf vielfachen Wunsch derAufgabe, in einem III. Theile eine Schilderung der irregulären,sogenannten Ausnahmsduelle zu geben.
Der Ursprung und die geschichtliche Entwickelung des Duelles